Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern bzw. Ferienwohnungen sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Gästehauses Ehses.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vom Gästehaus Ehses bestätigt wird.
2. Vertragsabschluss/Überlassung an Dritte/Mitteilungspflichten
Der Vertrag kommt durch Annahme Ihres Vertrages durch das Gästehaus-Ehses durch Ausstellung einer Buchungsbestätigung zustande.
Der Vertrag kommt zwischen dem Gästehaus Ehses und dem Gast zustande.
Wird der Vertrag mit dem Gästehaus Ehses durch Einschaltung eines Dritten z.B. einer Agentur, eines gewerblichen Vermittlers oder eines Veranstalters geschlossen, haftet dieser Dritte uns gegenüber gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag, wenn uns eine entsprechende Erklärung von diesem vorliegt.
Die Untervermietung oder sonstige Überlassung der überlassenen Räume und Flächen an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehaus Ehses. Sie sind ohne diese nicht zulässig.
3. An- und Abreise
Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, können die Zimmer am Anreisetag ab 14.00 Uhr bezogen werden.
Reservierte Zimmer, die nicht spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen sind, können vom Gästehaus Ehses anderweitig vergeben werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Gast die nach 18.00 Uhr erfolgte Anreise angekündigt hat.
Am Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr an uns zurückgegeben werden. Werden die Zimmer erst später als 10.00 Uhr des Abreisetages zurückgegeben, ist das Gästehaus Ehses berechtigt, bei Zimmerrückgabe bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) und nach 18.00 Uhr den vollen Logispreis in Rechnung zu stellen. Es steht dem Gast/Veranstalter frei nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nachweis und Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
4. Preise und Leistungen
Wir erbringen die in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Leistungen.
Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, die für die ausgewiesenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein, es sei denn, diese wird gesondert ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von des Gästehaus Ehses für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis entsprechend erhöht werden.
Rechnungen des Gästehauses Ehses sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Rechnungsverzug können Zinsen gemäß der gesetzlichen Regelungen berechnet werden. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt.
Das Gästehaus Ehses ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung bei Vertragsabschluß als Sicherheitsleistung zu verlangen.
Der Kunde kann nur unstreitige und rechtskräftig festgestellte Forderungen gegenüber Forderungen des Gästehauses Ehses aufrechnen.
Kreditkarten werden nicht zur Begleichung von Rechnungen aus dem Tagungsgeschäft des Gästehauses Ehses akzeptiert.
5. Rücktritt durch den Gast
Tritt der Gast von dem zwischen uns abgeschlossenen Vertrag zurück, sind wir berechtigt, Ihnen die vereinbarten Leistungen und Preise in Rechnung zu stellen. Den Wert der von uns ersparten Aufwendungen sowie etwaige erlangte Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung der von Ihnen angemieteten Zimmer und Ferienwohnungen werden dabei in Abzug gebracht.
Erfolgt der Rücktritt erst zwischen der achten und vierten Woche vor dem Veranstaltungstermin, sind wir außerdem berechtigt, 35 % und bei einem Rücktritt weniger als vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn 60 % des entgangenen Umsatzes
Es steht dem Gast frei nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Nachweis und Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns ausdrücklich vor.
Das Recht, sich wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzungen vom Vertrag zu lösen, bleibt von vorstehenden Regelungen der Buchstaben a bis einschließlich c unberührt.
6. Rücktritt des Gästehauss
das Gästehaus Ehses ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn
vom Gast zu leistende Vorauszahlungen trotz Setzung einer einmaligen Nachfrist nicht zeitgerecht eingehen.
höhere Gewalt und andere von uns nicht zu vertretende Umstände - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen usw. die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsache z. B. des Veranstalters oder des Inhalts und Zwecks der Veranstaltung gebucht werden.
Die Regelung nach Ziff. 5 a bis einschließlich d finden in diesen Fällen entsprechende Anwendung. Die weitergehende Geltendmachung eines Schadens behalten wir uns in sämtlichen Fällen vor.
Das Gästehaus Ehses hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt vom Vertrag durch das Gästehaus Ehses hat der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz.
7. Werbung
Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, also insbesondere auch in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern etc. unter Angabe und Nennung des Gästehauses Ehses ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet.
8. Sonstiges
Weckaufträge werden von dem Gästehaus Ehses mit größter Sorgfalt erfüllt. Auskünfte werden vom Gästehaus nach besten Gewissen erteilt. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste behandeln wir mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Nachsendung veranlassen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen Erstattung der Nachsendungskosten.
Fundsachen werden nur auf Ihre ausdrückliche Anfrage nachgesandt. Wir bewahren Fundsachen für die Dauer von 3 Monaten in unserem Gästehaus auf. Tiere dürfen nur nach Einholung unserer vorherigen Zustimmung und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. Ein Verwahrungsvertrag kommt über die Nachrichten, Post- und Warensendungen nicht zustande.
9. Schlussbestimmungen
Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie werden erst wirksam, wenn das Gästehaus Ehses diese auch schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist - soweit gesetzlich zulässig - Gemeinde Bernkastel-Kues (Wehlen).
Für Streitigkeiten aus dem mit dem Gast geschlossenen Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, Bernkastel-Kues
Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.
EU-Recht kommt nicht zur Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.